Rechtsprechung
OLG München, 04.05.1966 - 11 W 1197/65 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,2117) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1966, 2069
Wird zitiert von ... (2)
- VG München, 17.10.2016 - M 7 M 16.3397
Kosten eines zweiten Rechtsbeistands
Weiter gilt, dass nur in besonderen Ausnahmefällen die Kosten eines zweiten Bevollmächtigten als notwenige Kosten erstattungsfähig sein können, etwa wenn sehr spezielle Kenntnisse auf einem schwierigen Gebiet erforderlich sind (vgl. OLG Frankfurt a.M., B. v. 14.3.1977 - 20 W 39/77 - JZ 1977, 404 f.; OLG München, B. v. 4.5.1966 - 11 W 1197/65 - NJW 1966, 2069 f.).Der Streitstoff war weder in tatsächlicher noch rechtlicher Hinsicht derart schwierig, dass die Zuziehung eines weiteren Bevollmächtigten als notwendig angesehen werden könnte (vgl. zu einer solchen Konstellation OLG München, B. v. 4.5.1966 - 11 W 1197/65 - NJW 1966, 2069).
- OLG München, 19.11.1997 - 11 W 2775/96 Soweit hierdurch gemäß § 53 BRAGO Prozeß- und Verhandlungsgebühren angefallen sind, sind diese gemäß § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO neben den entsprechenden Gebühren des Prozeßbevollmächtigten nicht zu erstatten (vgl. Senat NJW 1966, 2069;… Senatsbeschl. v. 29.4.1996 - 11 W 1465/96 - Gerold/Schmidt/von Eicken, 12. Aufl., Rdnr. 24;… Riedel/Sußbauer, 7. Aufl., Rdnr. 13 je zu § 53 BRAGO).